Wie kann ich für den Ernstfall vorsorgen?
Sie möchten wissen, wie Sie für den Ernstfall vorsorgen können.
Was passiert, wenn Sie nach einem Unfall, bei Demenz oder bei einer schweren Krankheit selber nicht mehr über medizinische Massnahmen sowie Therapien entscheiden können? Genau für diese Fälle können Sie mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Diese bietet Ihnen frühzeitig die Möglichkeit, sich selbstbestimmt zu medizinischen Entscheidungen zu äussern. Ihrer Familie, Ihrem engsten Freundeskreis sowie den Ärzten und Betreuer bietet die Patientenverfügung die Sicherheit, im Notfall ganz in Ihrem Sinne zu handeln. Besonders wenn es darum geht, sich für oder gegen lebensverlängernde Massnahmen zu entscheiden.
Möchten Sie nicht das im Notfall fremde Personen über Ihr Leben entscheiden? Um dem vorzubeugen, empfehlen wir jeder volljährigen Person (solange sie noch urteils- und handlungsfähig ist) einen Vorsorgeauftrag zu verfassen. Dabei können sie regeln wer Sie betreuen soll, wer für Ihre finanziellen Angelegenheiten zuständig ist und wer Sie in Situationen rechtlich vertritt, in denen Sie Ihre Wünsche nicht mehr ausdrücken können. Sie selbst bestimmen eine oder mehrere Vertrauensperson(en) und sind somit nicht wahllos fremden Menschen ausgeliefert. Sie stellen sicher, dass Ihr Wille auch dann noch respektiert wird, wenn Sie diesen nicht mehr selber äussern können.
Möchten Sie selber bestimmen was mit Ihrem Nachlass geschieht? Das Testament ist die einfachste Form, wie Sie Ihren Nachlass bestimmungsgemäss verteilen können. Auch einem allfälligen Erbstreit können Sie aktiv vorbeugen und Sie erlangen die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille Beachtung findet. Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen wunschgemäss weitervererbt wird, bedarf es daher einer individuellen und vorausschauenden Nachlassplanung. Wer kein Testament erstellen möchte, läuft Gefahr, dass sein Besitz über die gesetzliche Erbfolge in unerwünschte Hände gerät. Vor allem unverheiratete Paare sollten über ein Testament nachdenken, weil sie in der gesetzlichen Erbfolge leider nicht bedacht werden. Auch Unternehmer sollten sich unbedingt mit dem Thema Erbrecht und Unternehmensnachfolge auseinandersetzen um die Zukunft ihrer Firma zu sichern.
Gerne stehen Ihnen unsere Finanzexperten zur Seite und helfen Ihnen bei der Ausarbeitung sowie Erstellung Ihrer persönlichen Willensäusserungen. In unserer Beratung legen wir nicht nur Wert darauf rechtlich einwandfreie sowie steuerlich effiziente Antworten zu finden, sondern gehen auch umfassend auf Ihre persönlichen Wünsche, Ihr familiäres Umfeld und Ihre Vermögensstruktur ein.
Wenn sie wissen wollen, ob eine Teilpensionierung für Sie in Frage kommt oder wie Sie mit der richtigen Planung unter Umständen viele tausende Franken Steuern einsparen können, empfehlen wir Ihnen unsere unabhängige und individuelle Pensionsplanung. Haben Sie Fragen rund um Ihre Pensionierung, Finanzen, Vorsorge oder Nachlass und wünschen sich eine persönliche Beratung mit einem unabhängigen Experten? Kontaktieren Sie uns oder buchen sie nachfolgend hier direkt ein Erstgespräch.
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